Allgemeine Bedingungen

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Allgemeine Bedingungen

1. ERLAUBTE ABMESSUNGEN

a) LAENGE
Maximal erlaubte LKW + Ladung Laenge ist:

  • 12.00 m fuer LKW (allein LKW)
  • 16.50 m fuer Sattel LKW (Schlepper und Anhaenger)
  • 18.50 m fuer LKW mit Anhaenger (Strassen Zug)

b) BREITE

  • Maximal erlaubte LKW + Ladung Breite ist 2.50 m

c) HOEHE

  • Maximal erlaubte LKW + Ladung Hoehe ist 4.00 m

d) GESAMTGEWICHT

  • Maximal erlaubte Gesamtgewicht von LKW + Ladung ist 40.00 Tonnen

e) LAST PER ACHSEMaximal erlaubte Achslast ist:

    • 10 Tonnen per einfache Achse
    • 8 Tonnen per mehrfache Achse

Im Fall dass Achsenabstand bei mehrfachen Achsen zwischen 2 /zwei/ danebenliegenden Achsen ist mehr als 2.00 m, die Achse wird als einfache Achse betracht.

2. BEGLEITUNG

Begleitung eines speziellen Transport ist pflichtig fuer alle spezielle Transporte im Fall:

  • Gesamt LKW und Ladung Laenge mehr als 21.00 m
  • Gesamt LKW und Ladung Breite mehr als 3.00 m, oder
  • Gesamt LKW und Ladung Hoehe mehr als 4.30 m

3. FAHRVERBOTE

Spezielle Transporte werden nur tagsueber und bei guter Sichtbarkeit gefahren.

a) WOCHENENDE VERBOT
Waehrend Wochenende spezielle Transporte sind verboten:

  • am Freitag von 15 Uhr bis 24 Uhr
  • am Sonntag von 15 Uhr bis 24 Uhr

b) FEIERTAGS VERBOT

    An Feiertagen spezielle Transporte sind verboten

  • ein Tag vor dem Feiertag von 15 Uhr bis 24 Uhr
  • von den letzten Feiertag von 15 Uhr bis 24 Uhr

4. GUTACHTEN

Fachliche Stellungnahme von "Strassenanstalt" und "Brueckenanstalt" ist erforderlich:

    Auf den Regionalstrassen

  • fuer LKW + Ladung mit Gesammtgewicht mehr als 80 To.
    Auf den Hauptstrassen

  • fuer LKW + Ladung mit Gesammtgewicht mehr als 100 To.
    Fachliche Stellungnahme von "Strassenanstalt" ist erforderlich:

  • fuer die Ladung mit Breite mehr als 5 m.
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